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Versorgung

Hilfsmittel und Verbrauchshilfsmittel

Gründe wie Unfälle oder Erkrankungen können dazu führen, dass Menschen auf die Unterstützung durch Hilfsmittel oder Verbrauchshilfsmittel angewiesen sind, deren Beschaffung nicht immer einfach ist. HVM ist dabei ein zuverlässiger und kompetenter Partner.

Stellen wir zunächst den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Verbrauchshilfsmitteln heraus.

Hilfsmittel sind Gegenstände, die zur Sicherung des Behandlungserfolgs, zur Vorbeugung oder zum Ausgleich einer Behinderung notwendig sind. Allgemein bekannte Hilfsmittel sind z.B. Rollatoren, Pflegebetten oder Badewannenlifter. Alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Blutdruckmessgeräte sind dagegen nicht als Hilfsmittel einzustufen. Unter einem Verbrauchshilfsmittel versteht man Hilfsmittel, die nach dem Gebrauch nicht noch einmal verwendet werden können. Dies wären z.B. Stoma- oder Inkontinenzartikel.

Wer entscheidet, ob ich Hilfsmittel oder Verbrauchshilfsmittel erhalte?

Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen das benötigte Hilfsmittel oder Verbrauchshilfsmittel unter Angabe einer Diagnose. Verbrauchshilfsmittel werden normalerweise monatsweise verordnet, können als Dauerverordnungen aber auch für einen maximalen Zeitraum von 1 Jahr verordnet werden.

Wie bekomme ich mein verordnetes Hilfsmittel?

Hilfsmittel werden häufig in intimen Bereichen benötigt über die man als Betroffener nicht gern spricht. Deshalb möchten wir es Ihnen als Patient möglichst einfach machen. Veranlassen Sie, dass Ihr behandelnder Arzt die Hilfsmittelverordnung direkt an uns schickt. Wir kümmern uns um die weitere Abwicklung und liefern Ihnen die benötigten Hilfsmittel versandkostenfrei direkt nach Hause, auf Wunsch auch neutral verpackt.

Werde ich über mein Hilfsmittel beraten?

Ja. Wir kontaktieren Sie und beraten Sie zum verordneten Hilfsmittel. Dabei gehen wir stets sensibel vor und bringen Verständnis für Ihre Probleme auf. Insbesondere auf dem Gebiet der Inkontinenzversorgung haben wir viel Erfahrung.

Muss ich Zuzahlungen leisten? Wenn ja, wie viel?

Wie bei den Arzneimitteln fallen auch bei den Hilfsmitteln Zuzahlungen an. Derzeit handelt es sich dabei um 10% der Kosten. Der Mindestsatz beträgt 5,00 Euro, der Höchstsatz 10,00 Euro. Selbstverständlich zahlen Sie nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Verbrauchshilfsmitteln beträgt die Zuzahlung ebenfalls 10% und höchstens 10,00 Euro für den gesamten Monatsbedarf (der Mindestsatz von 5,00 Euro entfällt).

Auf einen Blick

Kompetente Beratung
Sensible Gesprächsführung
Schulung von Patienten und/oder Angehörigen und Pflegenden
Lieferung direkt nach Hause (auf Wunsch neutral verpackt)

Patienteninformation

Infoblatt der BVMed zu den gesetzlichen Zuzahlungen bei der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Wir helfen Ihnen gern weiter

Wir wissen, dass es als Patient nicht immer leicht ist, sich um die Beschaffung der individuell passenden Hilfsmittel zu kümmern. Hier kommen wir ins Spiel. Wir helfen Ihnen gern weiter.